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Einschreiben – Die sichere Variante
Beim Briefversand in Deutschland kann zwischen verschiedenen Versandformen entschieden werden. Hierzu zählt auch, dass der Versender einen Brief per Einschreiben versenden kann.
Die Vorteile
Der Vorteil bei einem Einschreiben ist, dass man einen Einlieferungsbeleg erhält. Bei Abgabe des Briefes wird dieser Einlieferungsbeleg mit Datum durch das Postunternehmen bestätigt. Bei dieser Versandart liegt ein weiterer Vorteil darin, dass nur der Empfänger selbst oder aber ein Empfangsbevollmächtigter die Sendung in Empfang nehmen kann. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Sendungsnummer, die auf dem Einlieferungsbeleg versehen ist. Anhand der Sendungsnummer kann man online verfolgen, wo sich die Sendung gerade befindet. Leider werden die Sendungsnummern oft doppelt vergeben, daher kann man sich auch hier nicht wirklich darauf verlassen, zu erfahren, wo die Sendung ist. Hier erhält man oftmals die Nachricht im Internet, dass die Sendung nicht identifizierbar ist. Auch ist es schon vorgekommen, dass die Nachricht im Internet zu der Sendungsnummer lautet, dass man den Brief in der zuständigen Filiale abholen kann. Spricht man dann in seiner Filiale vor, fehlt der Brief und es muss ein Sendungsverfolgungsauftrag erstellt werden. In der Regel findet sich der Brief innerhalb von 7 Tagen wieder. Ärgerlich ist allemal, weil man ja gerade erwartet, dass ein Einschreiben aufgrund der Sendungsnummer aufzufinden ist und da erscheinen 7 Tage wirklich sehr lang.
Das Einwurf-Einschreiben
Eine weitere Möglichkeit die Sendung zu verschicken ist per Einwurf-Einschreiben. Hierbei wird der Brief durch den Postzusteller in den Briefkasten geworfen. Da die Dokumentation des Zustellers mit seiner Unterschrift als Nachweis der erfolgten Zustellung ausreichend ist, ist eine Unterschrift des Empfängers oder Bevollmächtigten nicht notwendig. Das Versenden per Einschreiben mit Rückschein ist eine weitere Alternative. Hierbei erhält der Absender den Rückschein mit der Originalunterschrift des Empfängers zurück. Mit dem Rückschein wird aber lediglich bewiesen, dass ein Brief beim Empfänger angekommen ist. Viele Gerichte entschieden, dass ein Rückschein kein Beweismittel ist, da man nicht feststellen konnte, ob sich tatsächlich der Brief darin befunden hat. Außerdem ist der Empfänger nicht verpflichtet, ein Einschreiben anzunehmen bzw. bei Hinterlegung an einer Dienststelle diesen auch abzuholen. Für den Fall, dass man einen Brief per Übergabe-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versendet und der Empfänger diesen nicht in Empfang nehmen kann, wird der Brief bei der Poststelle hinterlegt und der Empfänger hat 7 Tage Zeit diesen abzuholen. Falls man ein Einschreiben mit Rückschein verschickt und ein Beweis hierfür benötigt, sollte man die Befugnis der Postmitarbeiter nutzen und sich auf einer Kopie des Schriftstücks, welches dem Postmitarbeiter in Original und Kopie gezeigt wird, mit Datum und Stempel bescheinigen lassen, dass dieses Schriftstück in dem Umschlag steckt. Die Mitarbeiter sind hierzu aber leider nicht verpflichtet und es liegt im Ermessen des Mitarbeiters, ob er wegen des Zeitaufwandes diese Zusatzleistung durchführt.
Höhere Kosten!
Die Vorteile, die man gegenüber der Versendung auf normalen Postweg hat, werden bei jedem Einschreiben mit extra Porto bezahlt. Die Haftung bei einem Einschreiben ist auch ein großer Vorteil, beim Verschicken von bis zu 20 Euro bzw. 25 Euro wertvollen Sachen. Zum Beispiel übernimmt die Deutsche Post AG bei Verlust oder Beschädigung eines Einschreibens die Haftung bis zu 20 Euro bei Einwurf-Einschreiben und bis zu 25 Euro bei Übergabe-Einschreiben. Die Folgeschäden werden hierbei aber nicht beachtet, sondern nur die tatsächlich entstandenen Schäden. Für das Versenden von Inhalten mit einem höheren Wert gibt es die Möglichkeit des Wertbriefes.
Bild: Marco Rullkötter – Fotolia